Wenn Sie eine Trennung / Scheidung von Ihrem Ehegatten wünschen, müssen Sie sich im Laufe des Verfahrens mit Fragen bzgl. Unterhalt und den Vermögensverflechtungen befassen. Die Verteilung der materiellen Güter sowie der Zugewinnausgleich sind lediglich Teilaspekte der Vermögensauseinandersetzung. Welche Regelungen sollen für gemeinsames Eigentum getroffen werden oder welche Vereinbarungen sollen bzgl. gemeinsamer Schulden getroffen werden?
Da eine Vermögensauseinandersetzung auch Einfluss auf die Zugewinnausgleichsbilanz haben kann, sollte sie immer gemeinsam mit dem Zugewinnausgleich geregelt werden. Weiterhin empfiehlt sich die Vereinbarung einer Gütertrennung, sofern diese nicht mit erheblichen Notar-Gebühren verbunden ist. Da Scheidung und Trennung meist ohnehin schon stressig sind und Fragen zu Vermögen und Gütern häufige Streitpunkte bilden, ist es sinnvoll, sich frühzeitig professionelle Hilfe eines im Familienrecht bewanderten Rechtsanwalts zu holen.
Als Fachanwältin für Familienrecht in Dortmund mit über 25 Jahren Erfahrung sind mir viele familiäre Konstellationen und Scheidungsproblematiken mitsamt ihrer Folgen bekannt. Gerne stehe ich Ihnen im Zuge einer Vermögensauseinandersetzung bei.
Anbei finden Sie eine Auflistung verschiedener Ansprüche, die bestehen können bzw. Problemstellen, die es zu klären gilt:
Beachten Sie, dass diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hegt, sondern beispielhaft die Reichweite einer Vermögensauseinandersetzung verdeutlichen soll. Ohne die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Fachanwalts für Familienrecht besteht die Gefahr, dass zustehende Ansprüche nicht wahrgenommen werden und ggf. viel Geld „verschenkt“ wird.
Ehegatten sollten daher zeitnah Kontakt zu meiner Kanzlei in Dortmund aufnehmen. Als Fachanwältin für Familienrecht kann ich schnell überblicken, welche wechselseitigen Vermögensansprüche im jeweiligen Einzelfall bestehen. Gerichtliche Verfahren möchte ich wann immer möglich vermeiden, sondern Ihnen dabei helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden und die Phasen der Trennung / Scheidung möglichst unstreitig zu überstehen. Kommt es doch zu einer Auseinandersetzung vor dem zuständigen Zivilgericht, werde ich mich für die konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen einsetzen. Auch bei Fragen zu anderen Themen aus dem Familienrecht – wie z. B. Güterrecht, Ehevertrag oder Unterhalt – kann ich Ihnen behilflich sein.
Neben der umfassenden Erfahrungswerte als Fachanwältin sind mir durch den Fokus auf das Rechtsgebiet des Familienrechts selbstverständlich auch die aktuelle Rechtsprechung in Familiensachen sowie die Regelungen des aktuellen Unterhaltsrechts geläufig.
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