Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich seit mehr als 25 Jahren Mandantinnen und Mandanten mit internationaler Herkunft in ihren Scheidungsverfahren und sonstigen familienrechtlichen Verfahren sowie bei Vertragsgestaltungen. Die ersten zehn Jahre meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich mich schwerpunktmäßig neben dem Familienrecht auf aufenthaltsrechtliche Fragestellungen spezialisiert. In diesem Zusammenhang habe ich mit verschiedenen Interessenverbänden zusammengearbeitet, deren Mitglieder beraten und an Diskussionsveranstaltungen teilgenommen. Dadurch habe ich viele Einblicke in verschiedenste Kulturen gewonnen, die in der täglichen Beratungspraxis sehr hilfreich sind, die jeweiligen Standpunkte nachvollziehen, richtig einordnen und Sie – gegebenenfalls auch strategisch – bestmöglich vertreten zu können.
Insbesondere in folgenden Fällen findet internationales Recht Anwendung:
Oftmals kennen die Betroffenen nicht die möglichen rechtlichen Einflüsse, die sich auf verschiedenen Ebenen auswirken können, wie Ehefolgen, Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung und Scheidungsfolgen. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Konstellationen muss der Einzelfall unter Einbeziehung der Rechtslage in den berührten Ländern geprüft werden. Oft sind ausländische Urkunden auf ihre Rechtswirksamkeit hin im deutschen Rechtsbereich zu prüfen und gegebenenfalls gerichtliche Anerkennungsverfahren einzuleiten.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und speziellen Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet des internationalen Familienrechts und des Aufenthaltsrechts finden Sie bei mir die optimale familienrechtliche Vertretung vor Gericht wie auch außergerichtlich.
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