Im Regelfall haben beide Eheleute ein Interesse daran, den Scheidungsvorgang so zügig und stressfrei wie möglich abzuwickeln. Ein wichtiges Instrument, um so etwas zu begünstigen, ist die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung. Es handelt sich hierbei um ein Vertragswerk, in dem die Ehepartner ihre gegenseitigen Rechte und auch Pflichten nach einer Ehe regeln. Wie sollen Haus, Auto, Geld und sonstige Vermögenswerte aufgeteilt werden? Welche Vereinbarungen sollen bzgl. laufender Verbindlichkeiten gelten?
Es empfiehlt sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Vermögen (Immobilie, Sparguthaben, Aktiendepots etc.) und dem Zugewinn stehenden Fragen vorab zu klären, um Kosten, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen würden – und auch Nerven – zu sparen.
In Zusammenarbeit mit Ihnen nehme ich Ihre jeweiligen Vermögensstände auf bzw. fordere Ihren Ehemann bzw. Ihre Ehefrau zur Auskunft über das jeweilige Vermögen auf und berechne den voraussichtlichen Zugewinn. Diese Berechnung dient sodann als Grundlage für Verhandlungen mit der Gegenseite, mit dem Ziel, einvernehmliche Regelungen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.
Da sich viele Eheleute gar nicht im Klaren über den Umfang der zu treffenden Regelungen sind, ist die Zuhilfenahme eines auf das Familienrecht spezialisierten und erfahrenen Fachanwaltes dringend geboten. Als Fachanwältin für Familienrecht in Dortmund bin ich mit den Anforderungen an eine Scheidungsfolgenvereinbarung und deren Tücken bestens vertraut.
Welche Inhalte die Ehegatten in der Scheidungsfolgenvereinbarung regeln sollten, hängt in letzter Konsequenz natürlich vom vorliegenden Einzelfall ab. Betrachten Sie die folgende Auflistung daher einerseits nur als beispielhaft, andererseits auch nicht als abschließend.
Für eine solche Vereinbarung ist es wichtig, dass Sie und Ihr/e Partner/in das gleiche Ziel verfolgen und noch miteinander kommunizieren können. Da im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung nacheheliche rechtliche und finanzielle Belange zu treffen sind, bedarf es einer notariellen Beurkundung. Andernfalls gilt auch das gerichtliche Protokoll von dem Ehescheidungstermin. Durch die zwingend schriftliche Form der Vereinbarung – damit die Entscheidungen über Ansprüche und Vermögen überhaupt Rechtswirksamkeit erlangen – ist die Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht sehr zu empfehlen.
Mein Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine umfassende und einvernehmliche Gesamteinigung zu erzielen. Durch die klar bestimmten und mit Ihrem Ehegatten vereinbarten Regelungen sparen Sie sich Stress und Streitigkeiten vor Gericht, die Sie in Ihrer emotionalen Verfassung nicht gebrauchen können. Zeitgleich sparen Sie Zeit und auch Kosten, da Sie nicht vor Gericht streiten und Einigungen anderweitig erzielen müssen. Lassen Sie nicht das Familiengericht Ihre Einigung erzielen, sondern arbeiten Sie gemeinsam an einer Lösung, mit der beide Seiten am besten leben können. Auch wenn der Notar die Vereinbarung beurkunden muss, darf dieser nicht als Interessenvertreter fungieren oder Sie beraten.
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Dortmund darf ich Ihre individuellen Interessen vertreten und sorge dafür, dass Sie keine Benachteiligung erfahren. Gerne helfe ich Ihnen dabei, die Belange in rechtlicher und finanzieller Hinsicht möglichst sorgen- und stressfrei mit Ihnen zu regeln. Gemeinsam treffen wir eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung, damit Sie möglichst zeitnah und gut in den neuen Abschnitt Ihres Lebens übergehen können.
Für viele Vertragswerke werden Sie im Internet häufig Mustervorlagen finden - so auch für Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wie auch für alle anderen Vorlagen gilt, dass ein Musterdokument nicht zwingend auf Ihren vorliegenden Einzelfall zutrifft und womöglich ungeeignete, für Sie nutzlose oder gar schädliche Regelungen beinhaltet.
Mit einer ordnungsgemäß aufgesetzten Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein wichtiger Grundstein für eine einvernehmliche Scheidung gesetzt. Den Vertrag können Sie bereits im Zuge der Gestaltung des Ehevertrags gleich mit erstellen oder auch vor der Trennung / vor dem Scheidungstermin aufsetzen. Gerade in letzterem Fall stehen Sie natürlich unter Zeitdruck und haben – in Anbetracht der Trennungssituation – sicherlich auch keinen klaren Kopf. Vertrauen Sie dann erst recht auf meine Erfahrung als Anwältin und Fachanwältin. Nach meiner über 25-jährigen Tätigkeit im Familienrecht sind mir praktisch alle erdenklichen familiären Konstellationen und Scheidungsproblematiken vertraut. Gerne helfe ich Ihnen und begleite Sie auf dem Weg zu einer möglichst einvernehmlichen Scheidung.
Egal, ob es um Scheidung, Trennung, Unterhaltsbelange oder andere Themen aus dem Familienrecht geht – bei mir erhalten Sie professionelle und schnelle Hilfe. Schreiben Sie mir eine E-Mail, nutzen Sie mein Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.
Meine Kanzlei befindet sich am Technologiepark nahe der Universität zu Dortmund.
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